Regelungsvorhaben

Sicherheitsgewerbegesetzes

Angegeben von:
Deutscher Fußball-Bund (R002938) am 12.06.2024

Beschreibung:
Ausnahmen von der Erforderlichkeit des Schulungsnachweises nach § 34a Abs. 1 Nr. 3 GewO und Gleichstellung der fußballspezifischen und (polizei-)fachlich anerkannten „Qualifizierung Sicherheits- und Ordnungsdienst (QuaSOD)“ mit Sicherheitsmitarbeitern der Kategorien 1 und 2.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

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