Regelungsvorhaben
Sicherheitsgewerbegesetzes
Angegeben von:
Deutscher Fußball-Bund (R002938)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Ausnahmen von der Erforderlichkeit des Schulungsnachweises nach § 34a Abs. 1 Nr. 3 GewO und Gleichstellung der fußballspezifischen und (polizei-)fachlich anerkannten „Qualifizierung Sicherheits- und Ordnungsdienst (QuaSOD)“ mit Sicherheitsmitarbeitern der Kategorien 1 und 2.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 31.07.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]