Regelungsvorhaben
Friktionen zwischen SGB XIV und SGB VIII beseitigen
Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ (R003752)
am
11.06.2024
Beschreibung:
Das SGB XIV ersetzt seit dem 1.1.2024 das frühere Soziale Entschädigungsrecht. Es wurde übersehen in das SGB XIV-Leistungsspektrum (weiterhin) erzieherische Unterstützungsleistungen aufzunehmen, sofern deren Bedarf aus einem schädigenden Ereignis resultiert. Weder wurde § 27 BVG "Erziehungsbeihilfen" ins SGB XIV überführt, noch an das SGB VIII "Hilfe zur Erziehung", "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche", "Hilfe für junge Volljährige" angeknüpft. Zudem führt die einschränkende Konkretisierung des Vorrang-Nachrang-Verhältnisses in §§ 93 Abs. 2 SGB XIV, 10 Abs. 5 SGB VIII bzgl. Leistungen zum Unterhalt nach § 39 SGB VIII zu massiven Umsetzungsproblemen, da bei Leistungen für Minderjährige keine Trennung nach Fachleistung und Hilfe zum Lebensunterhalt besteht.
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]