Regelungsvorhaben

Erlass des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ (R003752) am 11.06.2024

Beschreibung:
Hauptregelungsgegenstand ist ein Gesetz zur Einrichtung einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Gemeinsam-gegen-Kindesmissbrauch-Gesetz – UBSKMG), welches die gesetzliche Verankerung der Struktur einer*eines Unabhängigen Bundesbeauftragten mit einem dort angesiedelten Betroffenenrat und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission bilden würde. Zudem sind Änderungen im SGB VIII (neue Aufgabe „§ 9b Aufarbeitung“, Veränderungen an den Datenschutz-/Finanzierungs- und Qualitätsentwicklungsnormen) und KKG (medizinische Kinderschutz-Hotline) vorgesehen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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