Regelungsvorhaben

Einführung einer Kindergrundsicherung - Kinderarmut begegnen!

Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ (R003752) am 11.06.2024

Beschreibung:
Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden – insbesondere durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien bzw. zu Information und Beratung. Der Leistungsumfang ist neu zu berechnen, um den Bedarfen zu begegnen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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