Regelungsvorhaben

SGB VIII soll inklusiv werden!

Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ (R003752) am 11.06.2024

Beschreibung:
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass in dieser Legislaturperiode die gesetzliche Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe erfolgen soll. Ziel ist es die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zu erschrecken. Die Jugendämter sollen zentrale Anlaufstelle für alle jungen Menschen und ihre Familien für Hilfen sein!

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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