Regelungsvorhaben
Zuständigkeitszuweisung für ÖbVI zur Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem WEG
Angegeben von:
Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) (R002078)
am
11.06.2024
Beschreibung:
Aktuell sind nur Baubehörden für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zuständig. Es wird angestrebt, dass daneben eine Zuständigkeit der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) eingeführt wird. Es werden zudem weitere Vorschläge zur Verbesserung und Modernisierung des WEG vorgeschlagen: zur Ausgestaltung der Pläne für die Abgeschlossenheitsbescheinigung, zur Ausgestaltung der Teilungserklärung sowie zum Nachweis der Ausdehnung von Wohnungseigentum im Grundbuch und Liegenschaftskataster.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Liegenschafts-, Vermessungs- und Katasterrecht; Immobilienwertermittlung; Sachverständigenentschädigung; Bürokratieabbau; Geoinformationen; Beliehene
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SG2405030005 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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