Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung mit Migrationshintergrund oder nach einer Flucht

Angegeben von:
Bundesvereinigung Lebenshilfe (R004143) am 11.06.2024

Beschreibung:
Forderung einer konsequenten Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) in nationales Recht. Das bedeutet insbesondere die Erhebung des Merkmals Behinderung bei der Aufnahme u. die Ermittlung der Unterstützungsbedarfe (Art. 21 und Art. 22 Abs. 1 der RiLi). Aufhebung der aufenthaltsrechtlichen Zugangsbeschränkungen zu den Leistungen auf Rehabilitation u. Teilhabe sowie die Streichung des § 100 Abs. 2 im SGB IX. Ein umfassendes Beratungs- und fachlich begleitetes Selbsthilfeangebot in den Muttersprachen der in Deutschland lebenden geflüchteten/vertriebenen Menschen mit Behinderung. Das Rückgängigmachen der letzten Änderung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG, damit der diskriminierende und verfassungswidrige Ausschluss von der deutschen Staatsangehörigkeit nicht eintritt.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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