Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Faire Pflege in besonderen Wohnformen

Angegeben von:
Bundesvereinigung Lebenshilfe (R004143) am 11.06.2024

Beschreibung:
Abschaffung von § 103 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB IX. Neuregelung von §§ 43a und 36 Abs. 4 SGB XI. Ergänzung des SGB IX um Regelungen, die eine stärkere Einbeziehung der pflegerischen Belange und entsprechender Kosten in der Eingliederungshilfe sicherstellen. Abschaffung des Mehrkostenvorbehalts in § 104 Absatz 2 und 3 SGB IX. Mit einer Änderung des § 43a SGB XI den Leistungserbringern freistellen, wie sie das Wohnen und die pflegerische Versorgung der Bewohner*innen in ihrer Wohnform organisieren. Pflegebedürftige in besonderen Wohnformen müssen sich entscheiden können, ob sie Pflegesachleistung oder Pflegegeld in Anspruch nehmen möchten.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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