Regelungsvorhaben
Inklusive Arbeit und gerechte Entlohnung für Menschen mit sog. geistiger Behinderung
Angegeben von:
Bundesvereinigung Lebenshilfe (R004143)
am
11.06.2024
Beschreibung:
Umsetzung von Art. 27 UN-BRK. Grundsicherungsunabhängigkeit von WfbM-Beschäftigten. Abschaffung des Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleitung in § 219 Abs. 2 SGB IX. Stärkung der Alternativen zur WfbM durch u.a. Ausweitung der rentenrechtlichen Höherversicherung nach § 162 Nr. 2 & 2a SGB VI auf das Budget für Arbeit (inkl. entspr. Anpassung der Rgl. zur Beitragstragung & Beitragserstattung). Ausweitung des Anspruchs auf Budget für Arbeit. Wiedereinführung der Bußgeldvorschrift zur Ausgleichsabgabe und eine effektive Verfolgung der Verletzung der Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bei öffentlichen und privaten Arbeitgeber*innen. Stärkere Verpflichtung der öffentliche Hand zur Beschäftigung schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen. Inklusive berufliche Bildung.
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
-
SG2405300022 (PDF - 14 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-