Regelungsvorhaben
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und zur Neufassung der Eisenbahnverordnung (EVO)
Angegeben von:
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. - ISL (R004969)
am
10.06.2024
Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland als auch die Europäische Union (EU) als Staatengemeinschaft haben die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert und sich somit verpflichtet, gleichwertige und chancengleiche Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen herzustellen. Dies gilt auch für Artikel 20 der UN-BRK - dem Recht auf persönliche und selbstbestimmte Mobilität. Dazu braucht es eine vollumfängliche Barrierefreiheit und Angemessene Vorkehrungen, die mit der UN-BRK verbrieft sind. Die EU-Fahrgastrechteverordnung und das hier vorliegende AEG und EVO müssen diesem mangelnden Zustand der Barrierefreiheit durch Angemessene Vorkehrungen (§ 7 Abs. 2 BGG) gerecht werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 268/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]