Regelungsvorhaben
Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Angegeben von:
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. (R001008)
am
10.06.2024
Beschreibung:
Mit dem Entwurf soll die erforderliche Anpassung an die Europäische Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung vom 25.5.2020 (ABl. L 177 vom 5.6.2020, S. 32) erfolgen. Die DWA setzt sich dafür ein, dass das Instrument der Wasserwiederverwendung in Zeiten des Klimawandels in Deutschland grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden kann, soweit hygienische und ökologische Anforderungen, insbesondere der Schutz der Trinkwasserressourcen, gewährleistet sind. Es geht der DWA darum, dass keine bürokratischen und fachlich nicht notwendigen Hürden geschaffen werden, so dass eine Wasserwiederverwendung praktisch eine Chance hat, soweit die örtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Abfall, Hochwasservorsorge