Regelungsvorhaben

Abschaffung/Herabstufung der strengen Schriftform für Allgemein-Verbraucherdarlehen auf Textform

Angegeben von:
Bankenfachverband e.V. (R001100) am 10.06.2024

Beschreibung:
Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung sollten auch Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge im Sinne des § 491 Abs. 2 BGB in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Bürokratieabbau einbezogen und Artikel 13 des BEG IV-E (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches) um eine diesbezügliche Änderung des § 492 BGB ergänzt werden. Hierbei sollte das strenge Schriftformerfordernis für Allgemein-Verbraucherdarlehen (§ 492 Abs. 1 S. 1 i.V.m. §§ 126, 126a BGB) auf die Textform (§ 126b BGB) herabgestuft werden, damit Allgemein-Verbraucherdarlehen künftig ohne Medienbruch digital abgeschlossen werden können.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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