Regelungsvorhaben
Abschaffung/Herabstufung der strengen Schriftform für Allgemein-Verbraucherdarlehen auf Textform
Angegeben von:
Bankenfachverband e.V. (R001100)
am
10.06.2024
Beschreibung:
Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung sollten auch Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge im Sinne des § 491 Abs. 2 BGB in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Bürokratieabbau einbezogen und Artikel 13 des BEG IV-E (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches) um eine diesbezügliche Änderung des § 492 BGB ergänzt werden. Hierbei sollte das strenge Schriftformerfordernis für Allgemein-Verbraucherdarlehen (§ 492 Abs. 1 S. 1 i.V.m. §§ 126, 126a BGB) auf die Textform (§ 126b BGB) herabgestuft werden, damit Allgemein-Verbraucherdarlehen künftig ohne Medienbruch digital abgeschlossen werden können.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Bürokratieabbau