Regelungsvorhaben
Entschädigung nach TSG und für Geschädigte von IGM vor und nach Inkrafttreten des § 1631c BGB
Angegeben von:
TransInterQueer e.V. (R005511)
am
06.06.2024
Beschreibung:
Entschädigung für Personen, die
a) durch Regelungen des TSG ab 1981 (z.B. durch Scheidungs- oder Sterilisationszwang) geschädigt wurden,
B) durch nicht-bestehende oder lückenhafte Regelungen (derzeit. § 1631c BGB) durch uneingewilligte medizinische und/oder operative Eingriffe als Säuglinge oder (Klein-)Kinder geschädigt wurden.
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]