Regelungsvorhaben

Entschädigung nach TSG und für Geschädigte von IGM vor und nach Inkrafttreten des § 1631c BGB

Angegeben von:
TransInterQueer e.V. (R005511) am 06.06.2024

Beschreibung:
Entschädigung für Personen, die a) durch Regelungen des TSG ab 1981 (z.B. durch Scheidungs- oder Sterilisationszwang) geschädigt wurden, B) durch nicht-bestehende oder lückenhafte Regelungen (derzeit. § 1631c BGB) durch uneingewilligte medizinische und/oder operative Eingriffe als Säuglinge oder (Klein-)Kinder geschädigt wurden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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