Regelungsvorhaben
Änderung des Genossenschaftsgesetzes (GenG)
Angegeben von:
Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. (R001154)
am
05.06.2024
Beschreibung:
- Ersetzung der Schriftform durch Textform bei Protokollen
- Klarstellung: kein Widerrufsrecht bei Beitritten und Beteiligungen
- Weiterentwicklung und Ausbau (teil-)virtueller Formate von Abstimmungen und Versammlungen/Sitzungen
- eingeschränkte Offenlegung von Gründungsprüfungsgutachten
- Verpflichtung der Registergerichte zur zügigen Bearbeitung von Eintragungsanträgen
- angemessene Verschärfung der Konsequenzen bei Förderzweckverfehlungen
- Erleichterung der Aufnahme von Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG
- Anhebung der Größenkriterien für die Jahresabschlussprüfung nach § 53 Abs. 2 GenG
- Erhalt und Weiterentwicklung der vereinfachten Prüfung nach § 53a GenG
- Klarstellung der Zuständigkeit für die Änderung von Wahlordnungen bei bestehenden Vertreterversammlungen
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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