Regelungsvorhaben
Beibehaltung MPAV § 3 Absatz 4 und 5
Angegeben von:
ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (R001160)
am
03.06.2024
Beschreibung:
Die vollständige Aufhebung der Marktzugangsbeschränkung gemäß § 3 Absatz 4 MPAV zur Ermöglichung der Abgabe von Antigenschnelltests zum direkten und indirekten Nachweis von Infektionserregern ist aus ärztlich-medizinischen sowie aus fachlich-labordiagnostischen Gründen weder sinnvoll noch im Sinne der Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung notwendig oder sachgerecht. Vor diesem Hintergrund ist die frühere Regelung in der MPAV mit § 3 Absatz 4 und 5 sowie ohne Anlage 3 zu § 3 Absatz 4 beizubehalten.
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Referentenentwurf:
Dritte Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.11.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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