Regelungsvorhaben

Streichung von § 32 MessEG sowie § 60 Nr. 18 im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes

Angegeben von:
Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. (R001358) am 03.06.2024

Beschreibung:
In Artikel 35 steht die Streichung von § 32 MessEG sowie § 60 Nr. 18. Dies unterstützen wir ausdrücklich und begleiten das Gesetzgebungsverfahren dahingehend, dass dieser Bestandteil des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes bleibt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (8)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern