Regelungsvorhaben
Ergänzungen im Mietrecht
Angegeben von:
Wunderflats GmbH (R003653)
am
30.05.2024
Beschreibung:
Erweiterung der mietrechtlichen Regelungen des BGB (§§ 535 bis 580a BGB) um dedizierte Regelungen für „Zeitwohnen“, das allen Marktteilnehmern klare Rahmenbedingungen setzt. Denkbar wäre bspw. eine Schaffung eines neuen Mietvertragstyps (einzufügen in Titel 5, Untertitel 2 BGB) oder eine Erweiterung der Regelung über den vorübergehenden Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]