Regelungsvorhaben

Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit ins ASiG aufnehmen

Angegeben von:
Fakultätentag Psychologie (FTPs) (R006219) am 29.05.2024

Beschreibung:
Arbeitspsycholog/inn/en sollen neben Betriebsärzte/innen und Sicherheitsingenieure/innen im ASIG als Fachkräfte für Arbeitssicherheit aufgenommen werden, um Gefährdungen durch psychische Belastungsfaktoren angemessen identifizieren und präventive Maßnahmen veranlassen zu können. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) aus dem Jahr 1973 und die DGUV Vorschrift 2 sollten so angepasst werden, dass von Arbeitgebenden auch andere Professionen, die über entsprechende Kompetenzen zur Beratung der Betriebe bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und insbesondere bei der Einbeziehung der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung verfügen, auch offiziell als Beratende der Betriebe im Rahmen der Einsatzzeiten der Grundbetreuung der DGUV Vorschrift 2 tätig werden können.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2405270018 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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