Regelungsvorhaben

Recht für Betroffene von Straftaten auf Zugang zu Wiedergutmachungsdiensten

Angegeben von:
DBH - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. (R006266) am 29.05.2024

Beschreibung:
Für von Betroffene von Straftaten soll es ein Anspruch auf Zugang zu „Wiedergutmachungsdiensten“ (TOA-Fachstellen) bundesweit geben. Hierzu sind entsprechende bundesrechtliche Änderungen vorzunehmen. Das Vorhaben ergibt sich aus der Überarbeitung der EU-Opferrichtlinie 2012/29/EU: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13096-Criminal-justice-EU-rules-on-victims-rights-update-/F3436909_en Ergänzungsvorschlag: § 155a StPO, S. 2: In geeigneten Fällen, insbesondere bei Körperverletzungsdelikten, Bedrohung, bei Eigentums- und Vermögensdelikten, ggf. auch unter Gewaltanwendung (Raub/Erpressung), oder anderen Formen i

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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