Regelungsvorhaben
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (R002039)
am
28.05.2024
Beschreibung:
Allgemein wird das Antrags- und Mitberatungsrecht gemäß § 92 definiert.
So soll ein neuer Abschnitt 12k eingefügt werden: Die AWMF organisiert und strukturiert die Beteiligung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften nach § 92 und § 116b Absatz 5a. Aber auch andere wissenschaftliche Medizinische Fachgesellschaften sind hiervon betroffen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]