Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune

Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (R002039) am 28.05.2024

Beschreibung:
Allgemein wird das Antrags- und Mitberatungsrecht gemäß § 92 definiert. So soll ein neuer Abschnitt 12k eingefügt werden: Die AWMF organisiert und strukturiert die Beteiligung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften nach § 92 und § 116b Absatz 5a. Aber auch andere wissenschaftliche Medizinische Fachgesellschaften sind hiervon betroffen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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