Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

§ 2 Nr. 7 StromsteuerG (Streichung von Klärgas aus der Definition der "erneuerbaren Energieträger")

Angegeben von:
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) (R000111) am 28.05.2024

Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben betrifft die Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 des WHG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, diese Streichung zu verhindern, um die wirtschaftliche Nutzung von Klärgas durch Kläranlagenbetreiber zu sichern. Das Ziel ist, die bestehende Praxis, bei der Klärgas zur Stromerzeugung und zum Selbstverbrauch genutzt wird, beizubehalten. Damit sollen die CO2-Reduktion und die Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende nicht gefährdet werden, sowie die finanzielle Belastung für öffentliche Betriebe und Gebührenzahlende vermieden werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (6)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2405280022 (PDF, 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 26.04.2024 an:

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