Regelungsvorhaben
Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
Angegeben von:
VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (R000881)
am
28.05.2024
Beschreibung:
Die Regelungen zur Änderung d. Geschlechtseintrages u. der Vornamen bei Abweichung d. Geschlechtseintrags im Verhältnis zur Geschlechtsidentität sollen vereinheitlicht u. eine selbstbestimmte Änderung d. Geschlechtsidentität geregelt werden. Widersprüche u. Unklarheiten d. bislang maßgebl. TSG, die durch die Entscheidungen des BVerfG zur punktuell. Verfassungswidrigkeit einzelner Voraussetzungen entstanden sind, sollen aufgelöst u. ausgewogen geregelt werden. Die Neuregelung dürfte insb. für Insolvenzverfahren natürl. Personen bedeutsam werden.
Der VID zeigt die mit den Änderungen verbundenen insolvenzrechtl. Implikationen auf, wozu neben den Veröffentlichungen im Insolvenzportal auch der Umgang d. Insolvenzverwalters mit den (geänderten) Daten der Schuldner zählt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9049 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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SG2405140025 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.04.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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