Regelungsvorhaben
Evaluation des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Angegeben von:
VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (R000881)
am
28.05.2024
Beschreibung:
Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3328) ist das RSB-Verfahren auf 3 Jahre verkürzt worden. Die Verkürzung der Verfahrensdauer gilt für alle ab dem 1.10.2020 beantragten Verfahren. Nach Art. 107a Abs. 1 EGInsO hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 30.06.2024 u.a. zu berichten, ob und ggf. wie sich die Verkürzung des RSB-Verfahrens auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewirkt hat.
Der VID schildert dazu Erfahrungen aus der Praxis der Insolvenzverwalter und unterbreitet konkrete (Änderungs-)Vorschläge.
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2405140023 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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