Regelungsvorhaben
Transparentere + sachgerechtere Ermittlung Bundesdurchschnittskostensätze nach SGB III
Angegeben von:
Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. (R000247)
am
28.05.2024
Beschreibung:
Die Zulassung von geförderten Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter hängt u.a. von der Höhe der von der BA zweijährig ermittelten Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) ab. Die Ermittlung der BDKS erfolgt seitens der BA in einem wenig transparenten Verfahren sowie aufgrund der Regelung von § 3 Abs. 2 AZAV rückwirkend und nicht prospektiv, obwohl die BDKS für die dann folgenden zwei Jahre nach Veröffentlichung gelten. Weiterhin hat die BA nach § 3 Abs. 5 AZAV ein Ermessen, ob sie die BDKS zusätzlich noch unter Heranziehung von Daten der allgemeinen Preisentwicklung oder der Lohnentwicklung in der Erwachsenenbildung ermittelt. Hier strebt der VDP Sachsen-Anhalt verbindliche Vorgaben für die BA an.
- Arbeitslosenversicherung [alle RV hierzu]
- Grundsicherung [alle RV hierzu]