Regelungsvorhaben
Umsetzung EU-Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht
Angegeben von:
Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassungen für Deutschland der Cardif-Assurances Risques Divers S.A. (R005034)
am
28.05.2024
Beschreibung:
Aufzeigen des Widerspruchs zwischen der in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie festgelegten Regelung hinsichtlich des Abschlusses von Restkreditversicherungen und der im Zukunftsfinanzierungsgesetz: Art. 32 ZuFinG ist mit dem derzeit geltenden und auch mit dem zukünftig geltenden europäischem Recht für Verbraucher*innen (Verbraucherkreditrichtlinie; CCD II) nicht in Einklang zu bringen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8292 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) 1. Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]