Regelungsvorhaben

Gleichlauf Aufsichtsrecht und Steuerrecht

Angegeben von:
Bundesverband Alternative Investments e.V. (R002543) am 24.05.2024

Beschreibung:
Derzeit gibt es bspw. unterschiedliche Definitionen von offenen und geschlossenen Fonds im (Investoren-)Aufsichtsrecht und Steuerrecht. Dies ist für Investitionen in Deutschland hinderlich und sollte durch einen Gleichlauf der Definitionen geändert werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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