Regelungsvorhaben
Gleichlauf Aufsichtsrecht und Steuerrecht
Angegeben von:
Bundesverband Alternative Investments e.V. (R002543)
am
24.05.2024
Beschreibung:
Derzeit gibt es bspw. unterschiedliche Definitionen von offenen und geschlossenen Fonds im (Investoren-)Aufsichtsrecht und Steuerrecht. Dies ist für Investitionen in Deutschland hinderlich und sollte durch einen Gleichlauf der Definitionen geändert werden.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]