Regelungsvorhaben

Ausschluss von bestimmten Bioabfällen aus dem Regelungsbereich der BioSt-NachV

Angegeben von:
Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) (R003381) am 21.05.2024

Beschreibung:
Für feste Siedlungsabfälle wie z.B. die Inhalte der Biotonne sowie Garten- und Parkabfälle dürften bei ausschließlicher Behandlung in Bioabfall-Kompostierungs- bzw. Vergärungsanlagen die Vorgaben der BioSt-NachV nicht gelten.

Betroffene Interessenbereiche (9)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Nach oben blättern