Regelungsvorhaben
Zulassung von Siebüberläufen u. Gärresten als zugelassene Bioabfälle
Angegeben von:
Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) (R003381)
am
21.05.2024
Beschreibung:
Die bei der biologischen Behandlung anfallenden Gärprodukte und Siebüberläufe sollen unter gewissen Vorgaben als zugelassene Bioabfälle nach der Abfallverzeichnisverordnung und dem Anhang 1 der BioAbfV gekennzeichnet werden, so dass eine Weiterverarbeitung auch auf anderen Biologischen Abfallbehandlungen ermöglicht werden kann.
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]