Regelungsvorhaben
Bereitstellung von Komposten am Feldrand
Angegeben von:
Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) (R003381)
am
21.05.2024
Beschreibung:
Die Bereitstellung von Komposten am Feldrand sollte unter bestimmten Voraussetzungen über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zulässig sein
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]