Regelungsvorhaben

N-Ausbringungsobergrenze in Höhe von 170 kg N/ha

Angegeben von:
Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) (R003381) am 21.05.2024

Beschreibung:
Die Stickstoffausbringungsobergrenze in Höhe von 170 kg N/ha sollte für Kompostprodukte nicht gelten. Sofern die N-Aufbringungsobergrenze trotzdem für Kompostprodukte gelten, so sollten die Möglichkeiten ausgebaut werden, die zulässigen Gaben über drei Jahre zu bündeln.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (5)

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