Regelungsvorhaben
N-Ausbringungsobergrenze in Höhe von 170 kg N/ha
Angegeben von:
Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) (R003381)
am
21.05.2024
Beschreibung:
Die Stickstoffausbringungsobergrenze in Höhe von 170 kg N/ha sollte für Kompostprodukte nicht gelten. Sofern die N-Aufbringungsobergrenze trotzdem für Kompostprodukte gelten, so sollten die Möglichkeiten ausgebaut werden, die zulässigen Gaben über drei Jahre zu bündeln.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]