Regelungsvorhaben

Therapie statt Strafe sichern

Angegeben von:
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (R002345) am 21.05.2024

Beschreibung:
Gegenstand ist der Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 629/23) - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die BAG-S und die DHS begrüßen ausdrücklich die Initiative des Landes NRW, die bestehende Gesetzeslücke im SGB II zu schließen, die aktuell die Umsetzbarkeit des bewährten Ansatzes „Therapie statt Strafe“ verhindert. Die geplante Änderung betrifft § 7 SGB II, der regelt, wer nach diesem Buch Leistungen erhält, und wer von diesen Leistungen ausgeschlossen ist. Von diesem Ausschluss sind aktuell auch Menschen betroffen, die auf Grundlage des § 35 BtMG in stationären Einrichtungen zur Therapie untergebracht sind.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2404160003 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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