Regelungsvorhaben
Keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte
Angegeben von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793)
am
17.05.2024
Beschreibung:
Gegen die vorgesehene Anhebung des Zuständigkeitsstreitwertes auf
8.000 €, die die Anpassung an die Geldwertentwicklung der letzten 30 Jahre
und die Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen bezweckt, bestehen nach
überwiegender Auffassung der von uns vertretenen Mitglieder keine
grundsätzlichen Bedenken.
Gleiches gilt für die beabsichtigte streitwertunabhängige Zuweisung weiterer
Sachgebiete an die Amtsgerichte und die Landgerichte. Zu begrüßen ist das
damit grundsätzlich verfolgte Ziel der Spezialisierung und Verbesserung einer
effizienten Verfahrensführung.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]