Regelungsvorhaben

Keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte

Angegeben von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793) am 17.05.2024

Beschreibung:
Gegen die vorgesehene Anhebung des Zuständigkeitsstreitwertes auf 8.000 €, die die Anpassung an die Geldwertentwicklung der letzten 30 Jahre und die Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen bezweckt, bestehen nach überwiegender Auffassung der von uns vertretenen Mitglieder keine grundsätzlichen Bedenken. Gleiches gilt für die beabsichtigte streitwertunabhängige Zuweisung weiterer Sachgebiete an die Amtsgerichte und die Landgerichte. Zu begrüßen ist das damit grundsätzlich verfolgte Ziel der Spezialisierung und Verbesserung einer effizienten Verfahrensführung.

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