Regelungsvorhaben
Umsetzung der AFIR-Verordnung mit Blick auf Tankstelleninfrastruktur
Angegeben von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003)
am
16.05.2024
Beschreibung:
Bis 2030 müssen laut AFIR-Verordnung Wasserstofftankstellen, die sowohl Personenkraftwagen als auch schwere Nutzfahrzeuge versorgen, in allen städtischen Knoten und alle 200 km entlang des TEN-V-Kernnetzes errichtet werden. Dafür braucht es eine Erleichterung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren (Gleichsetzung mit konventionellen Tankstellen). Zusätzlich müssen Eichverfahren zur Prüfung der Wasserstofftankstellen aller Typklassen zügig entwickelt werden und geeignete Tatbestände für die Privilegierung des Bau von Tankstellen im Außenbereich geschaffen werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]