Regelungsvorhaben
Einstufung von Wasserstofferzeugung und -infrastruktur als im überragenden öffentlichen Interesse
Angegeben von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003)
am
16.05.2024
Beschreibung:
Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des EEG 2023 den Ausbau der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse definiert. Der Ausbau von Wasserstofferzeugung und -infrastrukturen ist als essenzieller Teil des erneuerbaren Energiesystems ebenfalls vom Gesetzgeber als im überragenden öffentlichen Interesse einzustufen. Eine solche Einstufung wird im Rahmen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes diskutiert. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11899 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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SG2405060002 (PDF - 15 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Versendet am 25.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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