Regelungsvorhaben

TAMG: u..a Reduzierung Datenmeldung über die Anwendung von AB auf den durch die EU geforderten Meldeumfang

Angegeben von:
Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern (R002781) am 15.05.2024

Beschreibung:
§ 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2405150017 (PDF, 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.05.2024 an:

  2. SG2405280030 (PDF, 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 27.05.2024 an:

      • Bundesregierung

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