Regelungsvorhaben

Besserer Zugang von Bestandsgebäuden zu Fernwärmeangeboten

Angegeben von:
8KU GmbH (R001157) am 14.05.2024

Beschreibung:
Der Zugang von Bestandsgebäuden zu auch klimaneutraler Fernwärme ist durch § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) erschwert. Ziel ist ein besserer Zugang von Bestandsgebäuden an die Fernwärme wie auch auf dem Fernwärmegipfel 2023 formuliert.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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