Regelungsvorhaben
TI-Finanzierungsvereinbarung für Heilmittelerbringer
Angegeben von:
Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e.V. (BED) (R003044)
am
07.05.2024
Beschreibung:
Die Verantwortung für die TI-Finanzierungsvereinbarung für Heilmittelerbringer muss den maßgeblichen Berufsverbänden obliegen. Derzeit besteht ein Vertrag zu Lasten Dritter!
Der Spitzenverband der Krankenkassen GKV-SV vereinbart die relevanten Rahmenbedingungen bislang mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Das gilt insbesondere für die TI-Erstattungen, aber auch z.B. für die ambulante Leistungserbringung in Form von Hausbesuchen. Heilmittelerbringer benötigen unbedingt mobile TI-Anwendungen und damit auch entsprechende Erstattungen.
Die maßgeblichen Berufsverbände auf Bundesebene im Heilmittelbereich obliegt die jeweilige Interessensvertretung von Heilmittelerbringengenden, in unserem Fall von Ergotherapierenden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9788 (Vorgang) [alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9048 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz - DigiG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4670 - Medizinbürokratismus stoppen - Behandeln statt verwalten
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]