Regelungsvorhaben
Schaffung einer Abfallenderegelung im Zusammenhang mit der Ersatzbaustoffverordnung
Angegeben von:
Deutscher Abbruchverband e.V. (R003926)
am
29.04.2024
Beschreibung:
Der bei Abbruchvorhaben anfallende mineralische Bauschutt, der qualitätsüberprüft und zertifiziert wurde, soll nicht länger als Abfall eingestuft werden. Dies ist sachlich falsch und beeinträchtigt massiv eine Wiederverwendung und Akzeptanz als Recyclingbaustoff, wodurch die allseits geforderte Stärkung einer Kreislaufwirtschaft am Bau behindert wird.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]