Regelungsvorhaben

Tabaksteuer reformieren

Angegeben von:
Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V. (R000207) am 22.04.2024

Beschreibung:
Mit der Einbeziehung neuer Produkte in die Tabakbesteuerung im TabStMoG sind zahlreiche handwerklich schlechte Regelungen für E-Zigarettenflüssigkeiten getroffen worden. Diese haben erhebliche Teile des legalen Marktes in den Schwarzmarkt verdrängt, die geplanten Einnahmen werden dabei weit verfehlt. Klassische Zigaretten werden immer noch zu gering besteuert, Einweg E-Zigaretten zum Wegwerfen werden überhaupt nicht gesondert erfasst. Wir fordern die Herausnahme von Grundflüssigkeiten aus den zu besteuernden Flüssigkeiten, ein Einfrieren des Steuersatzes beim Stand 2023 und aus Gründen des Jugendschutzes eine gesonderte höhere Besteuerung für Einweg E-Zigaretten.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern