Regelungsvorhaben
Erhöhung der THG-Quote gemäß §37h BImSchG ab 2024; Auslaufen der Anrechnung von UER-Projekten auf die THG-Quote nach 2024
Angegeben von:
Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) (R000053)
am
21.03.2024
Beschreibung:
Die THG-Quote sollte gemäß §37h BImSchG ab dem Verpflichtungsjahr 2024 um 0,15%-Pkt. erhöht werden; darüber hinaus sollte die Anrechenbarkeit von UER-Projekten so schnell wie möglich beendet werden.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.02.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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