Regelungsvorhaben
Waffengesetz-Novelle - Faktenorientierte Beratung aus Handels- & Handwerksperspektive
Angegeben von:
Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk (BIV) (R000082)
am
06.03.2024
Beschreibung:
Der Gesetzgeber möchte das WaffG verschärfen, um Terrorangriffe zu vermeiden und Rechtsextremisten zu entwaffnen. Wir finden die Ziele grundsätzlich zustimmungswürdig, sind jedoch der Überzeugung, dass a) das WaffG genügend Mittel zur Verfügung stellt, um Extremisten zu entwaffnen und b) nur im Vollzug bzw. durch die Präsenzarbeit von Polizeien illegale Waffen aufgespührt werden können, die bei Terror- und auch Amoklagen überwiegend zum Einsatz kommen. Eine Gleichstellung von Armbrüsten mit Schreckschusswaffen werden keine Straftaten verhindern. Gleiches gilt für Psychotests, da diese ausschließlich eine Momentaufnahme abbilden und nicht in die Zukunft gerichtet sind. Vielmehr sollte der Blick auf das gesellschaftliche Umfeld gerichtet werden.
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]