Informationen und Hilfe

Rechtsvorschriften, parlamentarische Materialien und Gesetzgebungsverfahren (Rechtslage bis zum 29. Februar 2024)

Gesetzliche Grundlagen

Lobbyregistergesetz
Verhaltenskodex
Lobbyregistergesetz (englisch)
Verhaltenskodex (englisch)

Parlamentarische Materialien

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Auszug Plenarprotokoll 1. Lesung
Protokoll der öffentlichen Anhörung im 1. Ausschuss einschließlich Stellungnahmen der Sachverständigen
Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Ausschusses
Auszug Plenarprotokoll 2. und 3. Lesung
Drucksache Bundesrat
Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Ausschusses zum Verhaltenskodex

Gesetzgebungsverfahren

Am 8. September 2020 hatten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Lobbyregistergesetz) in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Der Deutsche Bundestag hat am 11. September 2020 in erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten und ihn dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur federführenden Beratung sowie verschiedenen anderen Fachausschüssen zur Mitberatung überwiesen.

Dabei hatten Redner der Koalitionsfraktionen bereits darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf in den weiteren parlamentarischen Beratungen noch um Regelungen zur Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung erweitert werden soll.

Mediathek: 174. Sitzung vom 11.09.2020, TOP 30, ZP 18 Lobbyregister beim Deutschen Bundestag

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat am 1. Oktober 2020 eine öffentliche Anhörung mit acht Sachverständigen durchgeführt.

Mediathek: Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Im Weiteren haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf vorgelegt.
Mit seiner Beschlussempfehlung vom 24. März 2021 hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung empfohlen.

Am 25. März 2021 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf beraten und ihn in der vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Mediathek: 218. Sitzung vom 25.03.2021, TOP 18 Lobbyregistergesetz

Der Bundesrat hat in seiner Beratung zum Lobbyregistergesetz in seiner 1002. Sitzung am 26. März 2021 den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und damit das Gesetz gebilligt.

Nach Ausfertigung des Gesetzes wurde das Gesetz am 27. April 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Festlegung des Verhaltenskodex

Gemäß § 5 Absatz 2 Lobbyregistergesetz waren der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert, einen Verhaltenskodex festzulegen, der Vorgaben für die Ausübung von Interessenvertretung auf Basis der Grundsätze von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität enthält.

Im Rahmen der gesetzlich geforderten Beteiligung der Zivilgesellschaft konnten bis zum 25. Mai 2021 gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung Stellungnahmen zu einem Entwurf des Verhaltenskodex abgegeben werden. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und der ursprüngliche Entwurf überarbeitet.

Anschließend hat die Bundesregierung den Verhaltenskodex in ihrer Kabinettssitzung am 16. Juni 2021 beschlossen. Am 21. Juni 2021 hat der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung dem Deutschen Bundestag empfohlen, den Verhaltenskodex als Anlage 2a in seine Geschäftsordnung einzufügen. Diese Beschlussempfehlung hat der Deutsche Bundestag am 24. Juni 2021 angenommen.

Verwaltungsvereinbarung

Gemäß § 4 Absatz 1 Lobbyregistergesetz haben der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung eine Verwaltungsvereinbarung über die Einzelheiten der Führung des Lobbyregisters geschlossen.

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